Durch den THG-Quotenhandel soll der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor gesteigert werden. Inverkehrbringer von fossilen Kraftstoffen werden dazu verpflichtet, ihre Treibhausgas-(THG-)Emissionen zu reduzieren. Dies kann zum einen durch den Vertrieb emissionsarmer Kraftstoffe geschehen, zum anderen kann der Inverkehrbringer als Quotenverpflichteter zertifizierte THG-Quoten von Dritten erwerben. Dies können beispielsweise Betreiber von Ladestationen oder Wasserstofftankstellen sein, die so zusätzliche Erlöse erzielen können.
Neuregelung der THG-Quoten im BImSchG
Wer in der EU fossile Kraftstoffe in Verkehr bringt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, die bei der Nutzung freigesetzten THG-Emissionen jährlich um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren. Hierzu werden die THG-Einsparungen zu sogenannten Quoten zusammengefasst. Diese ergeben sich aus der Differenz der jeweiligen CO2-Äquivalente der eingesetzten Kraftstoffe gegenüber einem fossilen Referenzwert.
Nach der Aktualisierung des § 37a BImSchG erhöht sich die geforderte Quote schrittweise von 7 % im Jahr 2022 auf 25 % im Jahr 2030. Werden die Minderungsquoten nicht eingehalten, fallen für den Quotenverpflichteten Strafzahlungen an, die 2021 von 470 € auf 600 € pro Tonne CO2 angehoben wurden.
Für wen ist der THG-Quotenhandel vorteilhaft?
Inverkehrbringer von erneuerbaren Kraftstoffen können nach § 37a BImSchG als Quotenerbringende Gewinne erzielen, indem sie ihre übererfüllten Quoten verkaufen. Der Handel kann durch einen vermittelnden Dienstleister geschehen, der die anfallenden Quoten kumuliert und vertreibt. Nachdem das Hauptzollamt die Quoten zertifiziert hat, verkauft das Vermittlungsunternehmen sie an Quotenverpflichtete und zahlt den Erlös an die Quotenerbringer aus.
Betreiber von öffentlichen Ladepunkten und Wasserstofftankstellen können ihre Quoten für den in Verkehr gebrachten Strom bzw. grünen Wasserstoff verkaufen. Für nicht-öffentliche Ladepunkte, z. B. auf Betriebsgeländen, können Pauschalen ausgezahlt werden.
Auch die Halter von Fahrzeugen können pauschale Erlöse erzielen. Für PKW werden Auszahlungen von rund 250-350 € pro Jahr diskutiert. Ab 2022 fallen auch Nutzfahrzeuge, beispielsweise Busse, in den Quotenhandel. Für diese sind Erlöse von bis zu 10.000 € pro Fahrzeug und Jahr möglich. Berechtigt zum Quotenverkauf ist jeder private oder gewerbliche Besitzer von rein elektrischen Fahrzeugen, da diese die THG-Emissionsreduktion im Verkehrssektor unterstützen (siehe hierzu auch Frage des Monats August 2021: Wie umweltfreundlich sind Elektroautos?).
Wie entwickelt sich der THG-Quotenhandel?
Bisher wurde der Großteil der THG-Minderungen durch das Beimischen von Biokraftstoffen erzielt. Durch die Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe zur Begrenzung der Landnutzung für den Pflanzenanbau werden die THG-Quoten zukünftig vermehrt durch Dritte erfüllt.
Durch die jährliche Erhöhung der Minderungsquote und einen weiteren Anstieg der Strafzahlungen sind steigende Preise für die THG-Quoten zu erwarten. Hierdurch entsteht neben dem zunehmenden Druck auf die Mineralölkonzerne ein profitabler Markt für die Inverkehrbringer von erneuerbaren Kraftstoffen. Zudem steigt der Anreiz für Verkehrsteilnehmer, auf nachhaltige Mobilitätskonzepte umzusteigen.
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