Mit der Änderung der Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III) will die EU den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 über das derzeit vereinbarte Ziel hinaus deutlich steigern. Die Anpassungen werden voraussichtlich auch eine Steigerung der Wasserstoffnachfrage mit sich bringen.
Ehrgeizigeres Ziel für die Erneuerbaren
Mit der am 9. Oktober 2023 verabschiedeten RED III (Renewable Energy Directive) und der neuen EU-Zielvorgabe für 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien in der EU von 32 % auf 42,5 % deutlich erhöht werden. Zu diesem übergeordneten Ziel müssen alle Mitgliedstaaten ihren Beitrag leisten. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.
Ziele im Verkehrssektor
Im Bereich Verkehr müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 entweder die Treibhausgasintensität um 14,5 % senken, oder einen Anteil erneuerbarer Energiequellen von mindestens 29 % erreichen. Außerdem schreibt die RED III vor, dass der Anteil fortgeschrittener Biokraftstoffe und strombasierter erneuerbarer Kraftstoffe (RFNBOs – erneuerbarer Wasserstoff und wasserstoffbasierte synthetische Kraftstoffe) bis 2030 5,5 % betragen muss. Dabei müssen mindestens 1 % der bereitgestellten Energieträger RFNBOs sein.
Im Bereich Wasserstoff wird diese 1 %-Quote laut dem Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband (DWV) voraussichtlich zu einem zusätzlichen Bedarf an Wasserstoff und E-Fuels von rund 36 TWh führen. Das entspräche einer Million Tonnen Wasserstoff und einer Elektrolyseleistung von 15 Gigawatt.
Wasserstoff in der Industrie
Die Industrie muss den Einsatz erneuerbarer Energien jährlich um 1,6 % erhöhen, und der im Industriesektor verwendete Wasserstoff soll bis 2030 zu 42 % und bis 2035 zu 60 % erneuerbar sein. Erneuerbar bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Wasserstoff aus erneuerbarem Strom hergestellt wurde.
Konkret entspricht das gesetzte Ziel laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einer Steigerung der Wasserstoffnachfrage auf etwa 20-25 TWh bis zum Jahr 2030 und je nach Szenario etwa 41-83 TWh bis zum Jahr 2035.
Schnellere Genehmigungsverfahren
Die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energien werden beschleunigt, indem Vorranggebiete mit vereinfachten und schnelleren Genehmigungsverfahren festgelegt werden. Die neuen Zielsetzungen sowie das Konzept der Schnellgenehmigungsverfahren bieten ein sichtbares Beschleunigungspotenzial.
Die RED III führt zu einer Steigerung der Wasserstoffnachfrage
Die vorgegebene Quote für RFNBOs und der festgelegte Anteil des erneuerbaren Wasserstoffs in der Industrie werden die Wasserstoffnachfrage deutlich erhöhen. Zudem führt der beschleunigte Ausbau von erneuerbaren Energien zu höheren Kapazitäten für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff per Elektrolyse. Zunächst müssen die Vorgaben allerdings noch in nationales Recht überführt werden.
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