Grüner Wasserstoff wird momentan unterschiedlich definiert. Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird ausschließlich jener Wasserstoff, der mittels Elektrolyse aus erneuerbaren Energien produziert wird, als grün bezeichnet. In der europäischen Richtlinie 2018/2001 (RED II) besteht gegenwärtig ebenfalls keine eindeutige Definition für grünen Wasserstoff.
Durch die bestehenden Definitionen ist daher unklar, ob neben der Elektrolyse andere CO2- neutrale Herstellungsverfahren, wie z.B. die dunkle Fermentation, zukünftig auch als Herstellungsverfahren für grünen Wasserstoff berücksichtigt werden können (siehe Frage des Monats Oktober 2020).
Definition grüner Wasserstoff in der RED II
Derzeit gibt es in der RED II keine genaue Definition zu grünem Wasserstoff. Ausschließlich die Energie aus erneuerbaren Quellen ist klar definiert. In diesen erneuerbaren Energiequellen eingeschlossen sind: Windenergie, Solarthermie, Photovoltaik, geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. 1
Definition des BMWi und des BMBF
Bei der Definition von grünem Wasserstoff sollen sich die Ministerien grundsätzlich an der RED II orientieren. Das BMWi sowie das BMBF haben sich auf die folgende Definition für grünen Wasserstoff verständigt: „Grüner Wasserstoff wird ausschließlich über die Elektrolyse von Wasser hergestellt. Dabei muss der notwendige Strom für die Elektrolyse ausnahmslos aus erneuerbaren Energiequellen bezogen werden.“ 2,3
Definition einzelner Prüforganisationen
Über die Prüforganisationen CertifHy oder den TÜV kann Wasserstoff als Produkt zertifiziert werden. Die Definition von CertifHy schildert eindeutig, dass Wasserstoff, der aus erneuerbaren Energien (nicht nur Elektrolyse) hergestellt wird, als grüner Wasserstoff betitelt werden darf. Die Definition des TÜV SÜD ist noch umfassender. Dieser deklariert den Wasserstoff als grünen Wasserstoff, wenn er „aus erneuerbaren Energien und/oder aus Abfall, Reststoffen und Nebenprodukten gemäß ihrem Standard (CMS 70) hergestellt wird.“ 4
Zusammenfassung und Ausblick
Die genannten Ministerien verwenden gegenwärtig eine Definition von grünem Wasserstoff, die nicht alle erneuerbaren Energiequellen und entsprechend regenerative Herstellungsverfahren berücksichtigt. Die Prüforganisation CertifHy zielt darauf ab, die Definition von grünem Wasserstoff anzupassen. Eine Anpassung der Umsetzung der RED II wird derzeit bei den Ministerien bearbeitet. Eine entsprechende Anpassung der Definition von grünem Wasserstoff wird voraussichtlich im Herbst 2021 bekannt gegeben.
Wir beraten Sie gerne ausführlich zum Thema grüner Wasserstoff:
Für weitere Fragen des Monats und Rückmeldungen stehen wir gerne zur Verfügung:
1 Amtsblatt der Europäischen Union (2018). Richtlinie (EU) 2018/2001 des europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Abgerufen 08.12.2020, von https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32018L2001
2 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2020). Was ist eigentlich grüner Wasserstoff? Abgerufen 08.12.2020, von https://www.bmwi-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2020/07/Meldung/direkt-erklaert.html
3 Bundesministerium für Bildung und Forschung (2020). Wissenswertes zu grünem Wasserstoff. Abgerufen 08.12.2020, von https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zu-gruenem-wasserstoff-11763.html
4 TÜV SÜD Industrie Service GmbH (2020). TÜV SÜD Standard CMS 70: Erzeugung von Grünem Wasserstoff (GreenHydrogen). Abgerufen 08.12.2020, von https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/industry-service/pdf/broschueren-und-flyer/is/energie/standard-cms-70-greenhydrogen-ts-is-ut.pdf?la=de-de&hash=73E98931F8657D0313E27ED725C6B45D