Das kommt darauf an, ob ein Austritt von Wasserstoff ausgeschlossen werden kann oder nicht. Wie jedes Fahrzeug kann sich ein Wasserstoff-Fahrzeug durch die beim Fahren entstehende Reibung der Reifen auf der Straße elektrostatisch aufladen. Wird es in der Werkstatt nicht geerdet, kann es zu einer elektrostatischen Entladung kommen, die im ungünstigsten Fall den am Fahrzeug austretenden Wasserstoff entzünden kann (Aktualisierung der Frage des Monats vom 16. Juli 2016).
Freisetzung von Wasserstoff
In diesem Zusammenhang ist zu unterscheiden, ob Wasserstoff am Fahrzeug freigesetzt werden kann oder nicht. Wasserstoff kann beispielsweise austreten, wenn
- am Wasserstoffsystem des Fahrzeugs gearbeitet wird,
- das Wasserstoff-Fahrzeug einen Unfall hatte und/oder der Fahrzeugzustand unklar ist (z.B. Auftreten einer Fehlermeldung), oder
- es sich um ein Vorserienfahrzeug handelt (vor SOP = Start of Production).
Bei dichten Fahrzeugen keine Erdung erforderlich
Ein Wasserstoff-Fahrzeug, bei dem sicher ausgeschlossen werden kann, dass Wasserstoff austritt (dauerhaft technisch dicht), muss nicht geerdet werden. So gelten Wasserstoff-Fahrzeuge, die nach der europäischen Richtlinie (EU) 2019/2144
zugelassen sind, als dauerhaft technisch dicht. Demzufolge ist auch bei der Durchführung von Routinearbeiten an nicht-wasserstoffführenden Bauteilen keine Erdung notwendig (siehe auch DGUV Information 209-072 „Wasserstoffsicherheit in Werkstätten“).
Möglichkeiten zur Erdung
Bei Arbeiten am Wasserstoffsystem eines Wasserstoff-Fahrzeugs kann eine Freisetzung von Wasserstoff nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall ist die Erdung des Fahrzeugs notwendig. In der Regel wird die Erdung über die Fahrzeugreifen1 und einen ableitfähigen Werkstattboden2 automatisch beim Einfahren in die Werkstatt hergestellt. Falls die Reifen oder der Werkstattboden keine ausreichenden Leitwerte aufweisen, ist die Erdung mit anderen Maßnahmen zu gewährleisten – z.B. mit einem Erdungskabel, das die Potenziale von Fahrzeugchassis und Erde ausgleicht.
1 Leitfähigkeit der Reifen:
Reifenhersteller produzieren ihre Reifen nach entsprechenden Normen, die auch die elektrische Leitfähigkeit reglementieren. Damit wird erreicht, dass eine mögliche elektrische Aufladung über die Reifen abgeleitet werden kann und Funkenentladungen vermieden werden (siehe auch TRGS 727).
2 Leitfähigkeit des Werkstattbodens:
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 727 „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladung“ legt fest, welche Spezifikationen ein geeigneter Fußboden aufweisen muss.
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