Reduzieren Lkw-Hersteller die CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge nicht, so könnten ab 2025 Strafzahlungen von bis zu 65.000 € pro verkauftem Fahrzeug auf sie zu kommen. Werden die durchschnittlichen Emissionswerte bis 2030 nicht gesenkt, so würde sich die Strafzahlung sogar auf bis zu 215.000 € pro Fahrzeug belaufen. Die CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge sollen die Entwicklung von emissionsarmen und -freien Fahrzeugen vorantreiben.
Was bedeuten CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge?
Im Juni 2019 erließen das EU-Parlament und der EU-Rat eine Verordnung über die Änderung der CO2-Emissionsnorm für schwere Nutzfahrzeuge. Diese sieht vor, dass die Emissionswerte ab dem Jahr 2025 um 15 % und ab dem Jahr 2030 um 30 % reduziert werden müssen. Ansonsten werden Strafzahlungen für die Hersteller fällig.
Der Referenzwert wird in der Periode vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020 berechnet und berücksichtigt die durchschnittlichen CO2-Emissionen aller in der EU zugelassenen Lkw. Dieser Wert wird in Gramm CO2 pro Tonne pro Kilometer (gCO2/tkm) angegeben. Bei einer Lkw-Flotte, die einen Wert von 100 gCO2/tkm vorweist, verbraucht ein Fahrzeug also durchschnittlich 100 gCO2 um eine Tonne geladene Fracht einen Kilometer zu transportieren.
Wie berechnen sich die Strafzahlungen?
Ab 2025 fallen für jede Emissionsüberschreitung Strafzahlungen in Höhe von 4.250 €/gCO2/tkm pro neuzugelassenem Fahrzeug an. Verkauft ein Hersteller also 1.000 Lkw und der durchschnittliche Emissionswert der Flotte ist 5 gCO2/tkm über dem zu erreichenden Wert, muss er insgesamt mit einer Strafzahlung von 21.250.000 € rechnen.
Ab dem Jahre 2030 steigert sich die Strafzahlung auf 6.800 €/gCO2/tkm pro Fahrzeug.
Werden nun vermehrt Batterie- und Brennstoffzellen-Lkw entwickelt?
Die Verordnung betrifft alle Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen (Baustellenfahrzeuge und Busse ausgenommen) und zielt somit auf den Schwerlastverkehr ab. Dieser ist ausschlaggebend für etwa 25 % der CO2-Emissionen des Straßenverkehrs und für ca. 6 % des gesamten CO2 Ausstoßes der EU. Durch die Verabschiedung der Verordnung übt die EU Druck auf die Lkw-Hersteller aus und versucht durch Sanktionen für konventionell betriebene Lkw Investitionen in die Entwicklung von emissionsfreien Lkw (z.B. Batterie- und Brennstoffzellen-Lkw) anzuregen.
Anwender erhalten Quoten für Neubeschaffungen emissionsfreier Lkw
Parallel zur erlassenen Verordnung über die CO2-Emissionsnorm wurden mit der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge wurden verbindliche Quoten für die Beschaffung von schweren Nutzfahrzeugen erlassen. Diese betreffen neben ÖPNV-Bussen auch Lkw. Sie sehen vor, dass zwischen 2021 und 2025 mindestens 10 % und zwischen 2026 und 2030 mindestens 15 % der Neubeschaffungen von schweren Lkw (N2 und N3) „sauber“ sein müssen – jeweils die Hälfte gar komplett emissionsfrei.
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