Im Rahmen einer Förderung von Machbarkeitsstudien für Busse können unsere Handlungsempfehlungen als Ansatz für Ihre Strategieentwicklung verwendet werden. Mit unserer Unterstützung können Sie Ihre Ziele nach Emissionsfreiheit und Klimaneutralität im ÖPNV-Bereich erreichen. Passend zum Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellen wir in dieser Frage des Monats vor, was EMCEL unter einer Machbarkeitsstudie versteht und wie diese durch das BMVI gefördert werden kann.
Was versteht EMCEL unter einer Machbarkeitsstudie?
Eine Machbarkeitsstudie ist Grundlage für die Entscheidung, ob und wie ein Projekt durchgeführt werden kann. Sie ist bereits grob richtungsweisend für die Durchführung und den Umfang eines Projekts und warnt gezielt vor einem potenziellen Misserfolg. Bei EMCEL besteht das Ergebnis der Untersuchung darin, zielorientierte Handlungsempfehlungen für die Planungs- und Umsetzungsphase zu geben. Teil der Untersuchung sind Markt- und Technologiebeschreibung sowie eine Liniennetzanalyse (vgl. Frage des Monats Februar 2020: E-Bus Liniennetzanalyse: Wie unterstützt Sie das EMCEL Online-Tool bei der Elektrifizierung Ihrer Busflotte?) Ihrer Flotte. Zusätzlich werden Ihre kundenindividuelle Randbedingungen und deren Wirtschaftlichkeit bewertet. Sie haben bei uns die Möglichkeit, sich zwischen einer umfangreichen Machbarkeitsstudie MIT Förderung und einer kompakten und umsetzungsorientierten Machbarkeitsstudie OHNE Förderung zu entscheiden (siehe Grafik).
Förderung durch das BMVI – was wird gefördert?
Mit der Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr vom 07.09.2021 unterstützt das BMVI zusammen mit dem Projektträger Jülich (PtJ) die Marktaktivierung und den Markthochlauf von Bussen mit klimafreundlichen, alternativen Antrieben im Personenverkehr. Die Förderung wird koordiniert durch die NOW GmbH. Ziel der Förderung von Machbarkeitsstudien für Busse ist es, die Konzepte zur Betriebsumstellung auf alternative Antriebe und die nachhaltige Beschaffung von Bussen und Infrastruktur zum Inhalt haben. Folgende Antriebssysteme sowie Infrastruktur zum Laden bzw. Betanken finden dabei Berücksichtigung:
- batterieelektrische Anwendungen (Batteriebusse und Batterie-Oberleitungsbusse)
- brennstoffzellenbasierte Anwendungen (Brennstoffzellenbusse und Batteriebusse mit brennstoffzellenbetriebenem Range-Extender)
Grundlegende Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung von Energie aus erneuerbaren Quellen, z.B. durch Verwendung von grünem Wasserstoff. (vgl. Frage des Monats Dezember 2020: Wie wird grüner Wasserstoff definiert?)
Wie wird gefördert?
Im Rahmen der Förderung werden 50% der Kosten für eine Machbarkeitsstudie bis 200.000€ (netto) bezuschusst. Für KMU ist eine Erhöhung der Förderquote um 10 Prozentpunkte für mittlere bzw. 20 Prozentpunkt für kleine und Kleinstunternehmen möglich, sofern das Vorhaben anderenfalls nicht durchgeführt werden kann. Bei der Erstellung der Machbarkeitsstudien sind nur die Bestandteile förderfähig, die im direkten Zusammenhang mit den eigenen oder selbst verantworteten Busverkehren stehen und die perspektivische Umstellung auf oben genannte alternative Antriebsoptionen betreffen.
Fazit und Ausblick
Alle Förderanträge sind über das easy-online Portal bis zum 30.11.2021 einzureichen. Der rechtsverbindlich unterschriebene Antrag muss 7 Tage nach Übermittlung der elektronischen Fassung, spätestens jedoch bis zum 30.11.2021 an den Projektträger Jülich versendet werden (Datum Poststempel). Falls Sie Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen, stehen wir ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Wir beraten Sie gerne ausführlich zum Thema Förderung von Machbarkeitsstudien für Busse mit altenativen Antrieben:
Für weitere Fragen des Monats und Rückmeldungen stehen wir gerne zur Verfügung: