Die Erfüllung der gesetzlichen Quoten des SaubFahrzeugBeschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) stellt viele Akteure im ÖPNV vor Herausforderungen, besonders bei sinkenden Fördermitteln. Dabei ist zu beachten, dass die Gruppe, der vom SaubFahrzeugBeschG betroffenen Akteure im ÖPNV sehr unterschiedlich ist. Entscheidend ist daher, sowohl die individuellen als auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und eine eigene Umsetzungsstrategie zu entwickeln.
SaubFahrzeugBeschG: Umgang mit den Quoten bei drei typischen Akteursgruppen
Das SaubFahrzeugBeschG (auch CVD oder Clean Vehicles Directive genannt) ist seit rund vier Jahren in Kraft. In der Zwischenbilanz zeigt sich, dass die geforderten Quoten von den verschiedenen Akteuren bisher unterschiedlich umfassend erfüllt wurden.
Aufgabenträger in der Direktvergabe: Hier konnten viele Verkehrsunternehmen die Anforderungen des SaubFahrzeugBeschG bereits umsetzen. Ihre übergeordneten Aufgabenträger verfügen über die rechtlichen Voraussetzungen, um Beschaffungsprozesse flexibel zu gestalten. Die Direktvergabe schafft mehr Planungssicherheit bei der Umstellung von konventionellen auf saubere und emissionsfreie Busse, etwa batterieelektrische oder Brennstoffzellenbusse (BZ-Busse). (Einen Überblick über den Technologiemix bei den Zulassungen von Emissionsfreien Bussen im Jahr 2024 gibt die Frage des Monats März, 2025: „Zulassungsdaten Elektrobusse: Wie viele Batteriebusse und wie viele Brennstoffzellenbusse wurden 2024 zugelassen?“).
Aufgabenträger in der wettbewerblichen Vergabe: Hier sind sowohl die Vergabe als auch der Betriebsstart mit größeren Herausforderungen verbunden. Viele Projekte stecken noch in frühen Planungsphasen oder verzögern sich durch komplexe Abstimmungsprozesse, da zum Beispiel allen potenziellen Anbietern diskriminierungsfreier Zugang zur Lade- und Tankinfrastruktur gewährt werden muss.
Private Verkehrsunternehmen stehen vor weiteren großen Herausforderungen. Neben dem erhöhten Kostendruck müssen sie auf die Vorgaben der ausschreibenden Stellen reagieren. Sie können in der Regel nicht mit eigenen Initiativen in Vorleistung gehen, da unklar ist, ob diese Aktivitäten den Anforderungen aller Auftraggeber gerecht werden.
Strategien für die Umsetzung trotz geringer Förderung
Durch den plötzlichen Wegfall der ÖPNV-Förderung des Bundes Ende 2023 ist die Umsetzungsgeschwindigkeit des SaubFahrzeugBeschG massiv ins Stocken geraten, denn auch die verschiedenen ÖPNV-Fördermittel der Bundesländer sind nur begrenzt verfügbar.
Da die Rahmenbedingungen für die Akteursgruppen (Aufgabenträger, öffentliche Verkehrsunternehmen und private Betreiber) sehr unterschiedlich sind, gibt es keine Standardlösung.
Entscheidend ist es daher, die lokalen Gegebenheiten zu analysieren und passende, individuelle Lösungen zu entwickeln. Dabei helfen genaue Kenntnis des rechtlichen Rahmens, die Entwicklung zeitlich gestaffelter Beschaffungspläne sowie die umfassende Nutzung technischer Möglichkeiten verschiedener Antriebsarten. Neben batterieelektrischen und Brennstoffzellenbussen kann auch HVO100 als Brückentechnologie dienen, insbesondere dort, wo eine vollständige Elektrifizierung derzeit noch schwierig ist.
Fazit
Die Umsetzung des SaubFahrzeugBeschG ist zentral für die Reduzierung lokaler und globaler Emissionen. Durch den Wegfall der Bundesfördermittel ist die Zielerreichung jedoch deutlich schwieriger geworden. Unabhängig davon bleibt die Erfüllung der SaubFahrzeugBeschG-Quoten für die genannten unterschiedlichen drei Akteursgruppen unterschiedlich schwer.
In der Praxis zeigt sich aber, dass es in Zeiten fehlender Finanzmittel sinnvoller ist in kleinen, gezielten Schritten die Umstellung langsam voranzutreiben, als abzuwarten und auf bessere Zeiten zu hoffen.
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