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4. Mai 2026 by mauricio barriga

PODCAST "Wärmewende, gemeinsam, heute."

Folge #10: Kommunale Wärmeplanung in der Verbandsgemeinde Rheinauen

Wärmewende, gemeinsam, heute.
Wärmewende, gemeinsam, heute.
Folge #10: Kommunale Wärmeplanung in der Verbandsgemeinde Rheinauen



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Heute sind wir in der Verbandsgemeinde Rheinauen und zu Gast bei Toni Krüger, Nicole Ludwar und Silke Sturm. Wir sprechen über die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung für die Kommune selbst, aber vor allem die Bürgerinnen und Bürger.

Außerdem werfen wir einen Blick auf eine besondere Wärmequelle, die nur in wenigen Kommunen in Deutschland verfügbar ist.

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Zusammenfassung der Folge

Kommunale Wärmeplanung in der Verbandsgemeinde Rheinauen: Orientierung für Bürger*innen – und Tiefengeothermie als Trumpf

In dieser Folge von »Wärmewende, gemeinsam, heute.« (EMCEL) sprechen Marcel Corneille und das Team der Verbandsgemeinde Rheinauen – Toni Krüger (Erster Beigeordneter), Nicole Ludwar (Klimaschutzmanagement) und Silke Sturm (Klimaschutzmanagement) – über den konkreten Nutzen der kommunalen Wärmeplanung für Verwaltung, Politik und vor allem für Bürgerinnen und Bürger. Ein besonderer Fokus liegt auf einer Wärmequelle, die nur wenige Kommunen in Deutschland haben: Tiefengeothermie.

Ausgangslage: Wärme ist der große Hebel im Gebäudesektor

In der VG Rheinauen werden laut Gespräch rund 70 % der Haushalte mit Erdgas versorgt; zusätzlich spielt Heizöl weiterhin eine Rolle. Damit wird der Handlungsdruck greifbar: Der Gebäudesektor trägt in der Verbandsgemeinde, aber auch in Deutschland allgemein erheblich zu den Emissionen bei – und die Wärmewende entscheidet, ob Klimaziele in der Fläche erreichbar bleiben.

Was kommunale Wärmeplanung leistet – und warum sie zur Daseinsvorsorge zählt

Die kommunale Wärmeplanung ist als Pflichtaufgabe im Wärmeplanungsgesetz verankert. In der VG Rheinauen wird sie als strategisches Instrument beschrieben, das die künftige Wärmeinfrastruktur ordnet und Bürger*innen eine realistische Entscheidungshilfe gibt: Was ist im eigenen Wohngebiet voraussichtlich die effizienteste und kostengünstigste klimaneutrale Lösung?

„Die kommunale Wärmeplanung … ist … ein ganz wichtiger Teil der zukünftigen Daseinsvorsorge.“

Der O-Ton setzt den politischen Rahmen: Es geht nicht um ein Papierprojekt, sondern um Infrastrukturplanung – vergleichbar mit Wasser, Abwasser oder Verkehr, nur eben für Wärme.

Der konkrete Mehrwert für Bürger*innen: Wärmeversorgungsgebiete statt Rätselraten

Die Folge beschreibt den Erkenntnisgewinn sehr praktisch: Bürger*innen erfahren, in welchem Wärmeversorgungsgebiet ihre Immobilie liegt – ob ein Wärmenetzgebiet entstehen könnte, ob eher eine dezentrale Lösung (z. B. Wärmepumpe) naheliegt oder ob (theoretisch) ein Wasserstoffversorgungsgebiet denkbar wäre.

Wichtig ist dabei der Realitätscheck: Ein Wärmenetz wird nicht „auf Verdacht“ gebaut. Ob es wirtschaftlich und kostengünstig machbar ist, klärt erst eine Machbarkeitsstudie – inklusive Investitionskosten, Anschlussquote und Betreibermodellen.

Wasserstoff: Ohne Transformationsplan kein Versorgungsgebiet

Die VG Rheinauen zieht eine klare Linie: Ein Wasserstoffversorgungsgebiet kann nur ausgewiesen werden, wenn der Versorger einen Transformationsplan vorlegt, die Versorgung verbindlich zusagt und dieser Plan der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorgelegt wird. Ein solcher Plan liegt vor Ort derzeit nicht vor – daher wurde kein Wasserstoffversorgungsgebiet ausgewiesen.

Diese Aussage ist für Politik und Kommunikation zentral, weil sie Erwartungen früh sortiert: Wasserstoff bleibt im Wärmekontext an harte Voraussetzungen gebunden – nicht an Wunschbilder.

Projektstand: Wärmeplanung abgeschlossen und beschlossen

Die Verbandsgemeinde hat den Prozess zügig umgesetzt: Startschuss war Januar 2025, der Beschluss des Konzepts erfolgte Ende Januar 2026 im Verbandsgemeinderat.

Beteiligung, die trägt: Meilensteine öffentlich erklärt – ergänzt durch unabhängige Expertise

Die VG Rheinauen setzte auf mehrere Informationsveranstaltungen für Bürger*innen sowie eigene Veranstaltung für Ratsgremien. Die Bevölkerung wurde zu zentralen Meilensteinen abgeholt: Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielbild und Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete. Auffällig: Jede Veranstaltung wurde um passende Vorträge der Verbraucherzentrale oder der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz ergänzt, um den Bürger*innen weitere nützliche Informationen bereitzustellen.

Das Vorgehen stärkt Akzeptanz: Wärmewende wird nicht nur verwaltungsintern erklärt, sondern mit unabhängiger Einordnung kombiniert – und Fragen werden im öffentlichen Raum beantwortet.

Akteurstreffen: Realitätsabgleich für die Planungsvarianten

Neben Bürgerformaten wurden Akteurstreffen genutzt, um die Planungsvarianten mit der Praxis abzugleichen. Dazu wurden eingeladen: Strom- und Gasnetzbetreiber, Wasserzweckverband, potenzieller Geothermieanbieter, Bürgerenergiegenossenschaft, kommunale Energiegesellschaft sowie die Ortsgemeinden (Bürgermeister/Beigeordnete). Themen waren u. a. Netzausbau (PV und Wärmepumpen), Zukunft der Gasnetze, realistische Sanierungsquote, technische Machbarkeit, Akzeptanz und Förderfähigkeit.

Tiefengeothermie als besonderer Hebel: niedrige Wärmegestehungskosten, aber offene Fragen

Als herausragendes Potenzial wird Tiefengeothermie beschrieben – mit dem Vorteil sehr geringer Wärmeentstehungskosten. Für Waldsee, Neuhofen und Otterstadt wird eine mögliche Ankopplung an den Rücklauf einer Tiefengeothermie-Anlage als attraktiv eingeordnet.

Gleichzeitig gibt es Grenzen und Herausforderungen: Entfernung zur Bohrstelle, Interessenslagen, Genehmigungen und unbekannte Hürden machen deutlich, dass auch eine starke Quelle eine längere Entwicklungskurve haben kann.

Rollenverteilung: Verbandsgemeinde plant, Ortsgemeinden setzen um

Ein wichtiger Punkt für politische Zuständigkeiten: Die Verbandsgemeinde hat die Wärmeplanung für vier Ortsgemeinden erstellt – die Umsetzung folgt jedoch in den Ortsgemeinden. Die Verbandsgemeinde bleibt koordinierend, informiert Entscheidungsträgerinnen und Bürgerinnen, vermittelt Angebote und hält den Wissensstand in vielen Gremien aktuell.

Pflichten: nicht aus dem Wärmeplan – sondern aus dem GEG

Aus der kommunalen Wärmeplanung selbst entstehen keine direkten Pflichten. Relevante Pflichten ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – und konkreter erst, wenn ein Gebiet per Ratsbeschluss als Wärmenetzgebiet ausgewiesen wird und es zum Heizungstausch kommt.

„Aus der kommunalen Wärmeplanung direkt entstehen keine Pflichten für die Bürgerinnen.“

Die Wärmeplanung liefert Orientierung, Pflichten greifen über das GEG und konkrete Beschlusslagen.

Nächste Schritte: BEW-Machbarkeitsstudien und Energieberatung im Rathaus

Drei Ortsgemeinden (Neuhofen, Otterstadt, Waldsee) stellen Förderanträge für eine BEW-Machbarkeitsstudie stellen. Die Förderung beträgt 50 % beschrieben. Die Bewilligung kann mehrere Monate dauern. In den Studien sollen Bürger*innen erneut beteiligt werden (Informationsveranstaltungen, Umfragen/Abfragen für Anschlussinteresse).

Parallel setzt Rheinauen auf niedrigschwellige Hilfe: Im Rathaus Waldsee gibt es eine regelmäßige Energieberatung für Bürger*innen – die Termine werden stark nachgefragt.

Wärmeplanung als Prozess: fortschreiben, prüfen, nachsteuern

Zum Abschluss betont die Verbandsgemeinde den Prozesscharakter: Informationen werden im Amtsblatt und auf der Homepage laufend aktualisiert; die Umsetzung und Wirkung sollen regelmäßig geprüft werden. Gesetzlich ist eine Fortschreibung alle fünf Jahre vorgesehen – die VG Rheinauen hat sich selbst einen zweijährigen Rhythmus zur Wirkungsprüfung gesetzt.

„Die kommunale Wärmeplanung ist nicht damit abgeschlossen, dass jetzt der Endbericht vorliegt, sondern es geht ja weiter.“

Entscheidend ist, dass Planung, Kommunikation, Akteursarbeit und Monitoring auch nach dem Beschluss weiterlaufen.

FAQ zu Folge

Was ist kommunale Wärmeplanung – kurz und konkret?

Ein gesetzlich verankertes Planungsinstrument, das die effizienteste und kostengünstigste klimaneutrale Wärmeversorgung für Gebiete und Quartiere aufzeigt.

Entsteht in der VG Rheinauen ein Wasserstoffversorgungsgebiet?

Derzeit nicht. Ohne Transformationsplan des Versorgers (inkl. Genehmigung bei der Bundesnetzagentur) wird kein Wasserstoffgebiet ausgewiesen.

Was bringt mir der Wärmeplan als Eigentümer*in?

Er zeigt, ob ein Wärmenetzgebiet möglich ist oder ob eine dezentrale Lösung (z. B. Wärmepumpe) voraussichtlich die günstigste Option ist.

Brauche ich jetzt sofort eine neue Heizung?

Nein. Aus der Wärmeplanung entstehen keine direkten Pflichten; relevant sind Vorgaben aus dem GEG – und konkrete Pflichten erst nach Gebietsausweisung und beim Heizungstausch.

Was passiert als Nächstes in den Ortsgemeinden?

Geplant sind Förderanträge und BEW-Machbarkeitsstudien, um Wärmenetze wirtschaftlich und technisch zu prüfen – inklusive weiterer Bürgerbeteiligung.

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Kategorie: Podcast "Wärmewende, gemeinsam, heute."

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